Programm & Preise

Motorsporttage Seefeld 2025 vom 13. - 15. Juni 2025

 

 

Teilnahmegebühr: wird noch bekannt gegeben

Alle Preise verstehen sich pro Person, für die Teilnahme ist jeweils ein Fahrer und ein Beifahrer nötig.

Das Startgeld ist gültig sofern die Einzahlung 3 Wochen vor Veranstaltungbeginn bei uns eingegangen ist.

Programm Freitag

13.06.2025

20.30 Uhr
VIP-Empfang mit Aperitiv und Come-together im Casino Seefeld
21.00 Uhr
Offizielle Begrüßung durch den Casinodirektor
21.30 Uhr
Casino Grand Prix mit spannenden Spielen inkl. Preisverteilung, Casino Begrüßungsjetons im Wert von 30,- Euro, 2 Getränkejetons und Goodies für nur 27,- Euro pro Person (diese sind nicht im Startgeld inkludiert).

Programm Samstag

14.06.2025

08.00 Uhr
Treffpunkt aller Teilnehmer im Hotel Klosterbräu mit Ausgabe des Startgeschenkes
09.00 Uhr
Fahrerbesprechung im Hotel Klosterbräu, anschließend Aufreihung der Fahrzeuge zum Start
9.30 Uhr
Start der Fahrzeuge am Dorfplatz in Seefeld, roadbookgeführte Rallye mit vielen Überraschungen durch die Bergwelt.
ca. 12.15 Uhr
Mittagessen
13.00 Uhr
Start aller Teilnehmer zur roadbook-geführten Nachmittagsroute
17.00 Uhr
Gemeinsamer Zieleinfahrt in Seefeld, Autocorso mit Präsentation der Fahrzeuge
17.30 Uhr
Siegerehrung am Dorfplatz. Verlosung unserer Sachpreise.
ab 19.00 Uhr
Gemeinsames Abendessen. Highlights und Unterhaltung bis spät in die Abendstunden

Programm Sonntag

15.06.2025

09.30 Uhr
Start der Ausfahrt direkt vom Dorfplatz
12.30 Uhr
Ankunft in der Seefelder Fußgängerzone mit anschließendem Brunch im Kracherlemoos in Seefeld. Gemütlicher Ausklang mit Vorschau auf das kommende Jahr.

Strecke


Die Strecken führen durch Die Tiroler Bergwelt auf befestigten Straßen. Die Gesamtstrecke beträgt ca. 300 Kilometer. Start- und Zielort ist an allen Tagen Seefeld in Tirol.

Teilnahme


Teilnahmeberechtigt sind alle Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und im Besitz eines gültigen Führerscheins sind. 
In dem Auswahlverfahren der Teilnehmer kommen verschiedene Kriterien zum Tragen, insbesondere eine große Markenvielfalt und besondere Fahrzeuge sind dem Veranstalter wichtig. Das Starterfeld ist limitiert.
 
Alle Fahrzeuge müssen zum Straßenverkehr zugelassen sein. 

Probekennzeichen sind nur nach Rücksprache mit dem Veranstalter im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen erlaubt.


Abnahme


Die administrative und technische Abnahme findet am Start- und Zielgelände statt.
Bei der administrativen Abnahme erhält jeder Teilnehmer die offizielle Startnummer und Infos der Fahrtleitung. Kontrolliert wird u.a. die Übereinstimmung der Fahrzeugdaten mit dem Kfz-Schein (Originalität) und Nennung.

Die Fahrerbesprechung ist für die Teilnahme verpflichtend. Die Fahrzeuge sind in dieser Zeit am vorgesehenen Platz im Start-/Zielgelände abgestellt.
Die Rallye darf nur mit Beifahrer bestritten werden.
Der Veranstalter behält sich vor, ab dem Versand der Nennbestätigungen bis zum Ende der Veranstaltung (Zieleinfahrt) weitere Durchführungsbestimmungen an alle Teilnehmer auszugeben. Diese sind verbindlicher Teil der Veranstaltung und Wertung. 



Fahrregeln

Die Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung (StVO) sind einzuhalten. Verstöße können mit Strafpunkten belegt werden bzw. zum Ausschluss aus der Wertung führen.


Wettbewerbsbestimmungen


Der Wechsel des Fahrzeuges (ab Nennung) bzw. während der Veranstaltung ist nur nach Rücksprache mit dem Veranstalter gestattet. 
Die Veranstaltung findet bei jeder Witterung statt.

Nennung

Ausschließlich über das Online-Formular.

Haftungserklärung

Der Unterzeichnete erklärt hiermit unwiderruflich, für durch ihn und sein Fahrzeug während der Dauer der Veranstaltung verursachten Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die zivil- und strafrechtliche Haftung zu übernehmen.Er nimmt zur Kenntnis, dass der Veranstalter, sowie alle mit dieser Veranstaltung stehenden Behörden, Organisatoren und Einzelpersonen jegliche Haftung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die aus der Teilnahme entstehen, ablehnen. Sollte aufgrund eines durch den Teilnehmer oder sein Fahrzeug verursachten Schaden von dritten Personen gegenüber dem Veranstalter Schadenansprüche gestllt werden, so sind der Veranstalter und / oder weitere Personen durch den Verursacher schad- bzw. klaglos zu halten. Es gilt auf der gesamten Fahrstrecke die österreichische Straßenverkehrsordnung (StVO). Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Teilnehmer bei groben Verstößen gegen das Regelment und die StVO, auszuschließen. Weiters nimmt der Teilnehmer zur Kenntnis, dass während der Veranstaltung produzierte Foto-, Film- bzw. Videoaufnahmen für PR-Zwecke verwendet werden können und gegen dem Veranstalter daraus keine, wie immer gearteten Ansprüche gestellt werden, auch wenn diese Veröffentlichung in keinem unmittelbaren Zusammenhang mit der Veranstaltlung steht. Mit Abgabe der Nennung anerkennt der Unterzeichnete (Teilnehmer) die Teilnahmebedingungen laut Ausschreibung.

Nenngeld


Das Nenngeld für zwei Personen (Fahrer und Beifahrer) wird mit Abgabe der Nennung fällig.


Die Einzahlung des Nenngeldes erbitten wir, nach erfolgter Anmeldung - termingerecht vorzunehmen. Beachten Sie dass die Anmeldung erst nach Eingang der Zahlung gültig ist.

Raiffeisen Bank Seefeld
Bankleitzahl: 36314
Kontonummer: 200188
IBAN: AT63 3631 4000 0020 0188
BIC: RZTIAT22314

Die Rückzahlung erfolgt nur im Falle der Ablehnung der Nennung oder der Absage der Veranstaltung. 
Nennungen können vom Veranstalter ohne Angabe von Gründen, spätestens nach Nennungsschluss, abgelehnt werden. In diesem Falle wird das volle Nenngeld unverzüglich zurückerstattet. 

Nennungen über das Online-Formular gelten als unterschrieben und sind mit Bezahlung des Nenngeldes als rechtskräftig.

Zahlungsverpflichtung


Mit der Abgabe der Nennung ist das Team verbindlich zur Veranstaltung angemeldet und der Unterzeichnete verpflichtet sich zur Zahlung des vollen Nenngeldes bis zum Ende der Nennfrist auf das Konto des Veranstalters. Bezahlte, aber nicht beanspruchte Leistungen können grundsätzlich nicht zurückerstattet werden.

Stornobedingungen


Bei einer Stornierung nach Nennbestätigung, aus welchen Gründen auch immer, werden bis 31. Mai 50% des Nenngeldes rückerstattet und bis 15. Juni werden 25% rückerstattet. Bei einer Stornierung nach diesem Termin behält der Veranstalter das Nenngeld zur Gänze ein. 

Die Ausschreibungsunterlagen kann man hier downloaden.

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